Welches Gehölz ist im Kleingarten verboten?
Ich will das hier gar nicht aufzählen, was erlaubt ist oder nicht. Bundesweit geregelt ist auf jeden Fall, dass der Anbau von Cannabis im Kleingarten verboten ist.
Ansonsten scheint's, als ob es für jedes Bundesland eine extra Verordnung gibt.
Oder richtet man sich nach dem NABU? Ich weiß es nicht.
Daher: Fragt bitte den Vorstand!!
Unser Landesverband, der "Gartenfreunde Baden-Würtemberg e.V", schreibt dazu (Ausgabe 2016 - Auszug):
"Nicht gerne gesehen in Kleingartenparzellen sind Koniferen, da sie einmal meist zu groß werden, aufgrund ihrer meist stark eingeschränkten Regenerationsfähigkeit nicht fachgerecht zurückgeschnitten werden können, einen geringen ökologischen Wert aufweisen, eine „Friedhofsatmosphäre“ verbreiten und zudem als Zwischenwirte für Schadpilze fungieren wie die Zierwacholder für den Birnengitterrost.
Als Ausnahmen sollten nur die Eibe, die dank ihrer Austriebsfähigkeit aus dem „alten Holz“ stark eingekürzt werden kann und der kompakte einheimische Wacholder (Juniperus communis) mit ihren Sorten zugelassen werden.
Auch Bambusse sind in Kleingartenparzellen unerwünscht. Dies gilt nicht nur für die ausläufertreibenden hohen Phyllostachys-Arten, die innerhalb weniger Jahre einen Garten in einen Bambuswald verwandeln können, auch die horstig wachsenden Fargesia-Arten werden mit zunehmender Größe des Wurzelstockes ein (Rodungs-)Problem.
Die hohen Knöterich-Arten wie der Sacchalin-Staudenknöterich stehen den ausläufertreibenden Bambussen in ihrem Ausbreitungsdrang nicht nach und fallen deshalb ebenso unter das Pflanzverbot. Wer einmal versucht hat, im Schweiße seines Angesichtes mit Grabgabel und Spaten – und anders geht es nicht! - eine solche „grüne Pest“ restlos aus seinem Garten zu entfernen, kann diese Bestimmungen gewiss nachvollziehen."